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Großgeräte gemeinsam nutzen
19 April 2024
In einem Beitrag für die „DUZ“ beschäftigt sich Dr. Ingeborg Lasser, Senior Consultant bei CHE Consult, mit der profilbildenden und nachhaltigen Nutzung von Großgeräten.
Forschungsbezogene Großgeräte und Technologieplattformen tragen laut der Autorin immens zur Profilbildung und zur Umsetzung der allgemeinen Forschungsstrategie an Hochschulen bei – sofern transparente Zugangsmöglichkeiten und eine effektive Organisation der Forschungs- und Betriebsabläufe gewährleistet sind. Sie sind die Basis für dauerhaft herausragende Forschungsqualität.
Um eine effiziente und wirkungsvolle Nutzung von Laboren und Technologien sicherzustellen, eigne sich beispielsweise die Organisationsform der „Core Facility“: Der Betrieb wird zentral organisiert und die Core Facility kann von Forschenden unterschiedlicher Bereiche gebucht und genutzt werden. Die potenziellen Vorteile lassen sich grob in drei Kategorien einteilen: finanzielle Vorteile, positive Wirkung auf die Forschungsqualität und -quantität und die Stärkung vielfältiger Communities.

Hemmt das Hochschulrecht die Digitalisierung von Studium und Lehre?
17 April 2024
Eine neue Studie von CHE Consult untersucht Auswirkungen gesetzlicher Regelungen auf die Digitalisierung von Studium und Lehre und gibt Empfehlungen für Politik und Hochschulen.
Hochschulrechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere auf Landesebene, haben einen erheblichen Einfluss auf die Gestaltung der Hochschullehre, was besonders während der Corona-Pandemie deutlich wurde. Obwohl sie auf Entwicklungen reagieren und Rahmenbedingungen schaffen, werden bundes- und landesrechtliche Regelungen jedoch auch als Einschränkung des Handlungsspielraums bei der Digitalisierung von Studium und Lehre wahrgenommen. CHE Consult hat im Auftrag des Hochschulforums Digitalisierung einen genauen Blick auf Gesetzestexte und Verordnungen geworfen und untersucht, inwiefern diese die Gestaltung von digitaler und digital-gestützter Lehre behindern.
Die Studie betrachtet die Bereiche Datenschutz, Urheberrecht, Prüfungsrecht sowie Lehrverpflichtungs- (LVVO) und Kapazitätsverordnung (KapVO). Die Autor*innen ordnen ein, ob und inwiefern diese von Hochschulleitungen wahrgenommenen Hemmnisse den tatsächlichen rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Gesetze und Verordnungen zwar verbesserungswürdig sind, den Handlungsspielraum der Hochschulen für die Digitalisierung von Studium und Lehre aber nicht einschränken. Auf Grundlage von Good Practices identifizieren sie schließlich Verbesserungsvorschläge für die Politik und formulieren Handlungsempfehlungen an die Hochschulen, um den eigenen Handlungsspielraum besser zu nutzen.