Recht als Rahmen für Digitalisierung
In einem Artikel für die „DUZ“ berichten die Senior Consultants Anna Gehlke und Dr. Ingeborg Lasser über die gemeinsame Verantwortung von Politik und Hochschulen, einen rechtlichen Rahmen für die weitere Digitalisierung in Lehre und Studium zu schaffen und regelmäßig an aktuelle Entwicklungen anzupassen. Der Artikel basiert auf einer Fallstudie, die CHE Consult für das Hochschulforum Digitalisierung durchgeführt hat.
Die Studie widmete sich der Frage, welche landespolitischen Rahmenbedingungen aus Sicht von fünf Hochschulleitungen die Digitalisierung von Studium und Lehre hemmen oder behindern. Dabei wurde deutlich, dass es meist nicht der konkrete Wortlaut bestimmter Regelungen ist, der für die Hochschulen herausfordernd ist, sondern eher Unsicherheiten bei der praktischen Umsetzung.
Schwierigkeiten gibt es insbesondere bei der Auslegung des Datenschutzrechts und bei Regelungen zu digitalen Prüfungen.
Als mögliche Lösungen werden vorgeschlagen:
- Klare Begriffsbestimmungen und Handlungsempfehlungen auf Landesebene, um eine einheitliche Umsetzung zu erleichtern
- Entwicklung von Handlungsempfehlungen zur Umsetzung von Datenschutz und Urheberrecht unter Einbeziehung von Experten
- Nutzung des Ermessensspielraums durch Hochschulleitungen, um interne Ordnungen zur Anrechenbarkeit digitaler Formate zu schaffen
- Anpassung der Prüfungsordnungen an digitale Lehrmethoden mit klaren Richtlinien
- Systematische Klassifizierung digitaler Lehrformate und Berücksichtigung bei der Lehrverpflichtung
- Kooperation zwischen Hochschulen, z.B. durch gemeinsame IT-Ressourcen und Datenschutzbeauftragte
Insgesamt zeigt sich, dass eine enge Zusammenarbeit und klare Regelungen auf Landes- und Hochschulebene unerlässlich sind, um die Chancen der Digitalisierung in der Hochschulbildung voll auszuschöpfen.