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News vom 09.07.2010

Hochschulen können mit dem Nationalen Stipendienprogramm Akzente setzen

Der Bundesrat hat überraschenderweise dem „Gesetz zur Schaffung eines Nationalen Stipendienprogramms“ zugestimmt. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen und der Finanzausschuss hatten zuvor den Beschluss gefasst, eine Zustimmung nicht zu empfehlen, der Bundesrat stimmte aber nach weiteren Finanzzusagen des Bundes dafür. Das Modell, das über private und öffentliche Mittel binnen weniger Jahre bis zu 8 Prozent der Studierenden mit 300 € im Monat fördern soll, birgt aus Sicht des CHE enorme Chancen. Allerdings müssen in der Umsetzung seitens der Hochschulen einige kritische Erfolgsfaktoren beachtet werden, ansonsten wäre der Nutzen des Programms in Frage gestellt.

Das Nationale Stipendienmodell kann zusätzliche Finanzmittel für Studierende mobilisieren, eine innovative Stipendienkultur in Deutschland etablieren, Hochschulen stärker mit ihrem gesellschaftlichen Umfeld vernetzen und die bisherige Schieflage der Begabtenförderung, die z.B. die Fachhochschulen vernachlässigt, korrigieren. Doch damit diese Ziele erreicht werden, müssen seitens der Hochschulen einige kritische Erfolgsfaktoren beachtet werden – ein Konzeptpapier des CHE listet hierzu wesentliche Punkte auf.

Ulrich Müller, Projektleiter bei CHE Consult: „Nun liegt es in den Händen der Hochschulen, das Potenzial des neuen Finanzierungsinstrumentes zu entfalten. Ganz wesentlich ist es dabei, das Nationale Stipendienprogramm vom Geruch einer elitären Förderung zu befreien und das Modell insbesondere dazu zu nutzen, Begabte aus bildungsfernen Schichten für ein Studium zu gewinnen. Wenn dies nicht gelingt, verfehlt das Modell seinen wichtigsten Zweck.“
Die Hochschulen haben die Möglichkeit, begabte Studierende aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Haushalten gezielt bei der Aufnahme und dem erfolgreichen Abschluss des Studiums zu fördern. Dazu müssten sie die Auswahlprozesse und Förderkriterien so gestalten, dass der neu hinzukommende Baustein der staatlichen Studienfinanzierung gezielt auf seine Anreizwirkung und auf spezifische Zielgruppen (etwa Alleinerziehende sowie Studieninteressierte oder Studierende mit bildungsfernem familiären Hintergrund oder Migrationshintergrund) ausgerichtet wird.

Ulrich Müller: „Der Anreizeffekt zur Aufnahme eines Studiums könnte erhöht werden, wenn Hochschulen ein Drittel der neu vergebenen Stipendien gezielt dafür einsetzen, für spezielle Zielgruppen den Übergang von der Schule in die Hochschule zu erleichtern. Der Anreiz zur Studienaufnahme verpufft allerdings, wenn eine Bewerbung erst im laufenden ersten Semester möglich ist.“

Der Bundesrat hat heute ebenfalls die geplante BAföG-Novelle beraten, den Gesetzesentwurf allerdings an den Vermittlungsausschuss verwiesen. Aus Sicht des CHE ist die vorgesehene Erhöhung der BAföG-Bedarfssätze um zwei Prozent und die der Freibeträge um drei Prozent überfällig, jedoch bei weitem nicht ausreichend. Ulrich Müller: „Mehr Geld ist nötig, aber nicht ausreichend. Strukturelle Veränderungen müssten endlich zu mehr Transparenz, größerer Flexibilität und stärkerer Anreizwirkung führen.“


Weitergehende Informationen finden Sie in den angegebenen Publikationen.

Publikationen zu dieser News
  • von Stuckrad, Thimo ; Müller, Ulrich; Ziegele, Frank: Neue Wege für das BAföG. Vorschläge zur Weiterentwicklung des staatlichen Beitrags zur Studienfinanzierung, Gütersloh, CHE,
    ISBN 978-3-939589-91-4,
    ISSN 1862-7188
    Details Download:
    Portable Document Format DateiCHE AP122 BAfoeG Reform.pdf

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Ansprechpartner
Ulrich Müller
Details Ulrich Müller
Telefon: (05241) 21179-56
Fax: (05241) 21179-52
E-Mail: Ulrich.Mueller@
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